{"id":134,"date":"2020-05-25T13:19:49","date_gmt":"2020-05-25T13:19:49","guid":{"rendered":"http:\/\/naturerholt.de\/?page_id=134"},"modified":"2024-11-04T10:56:18","modified_gmt":"2024-11-04T10:56:18","slug":"reisebedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/reisebedingungen\/","title":{"rendered":"Conditions de voyage"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"wp-block-heading\">Reisebedingungen f\u00fcr Buchungen von Pauschalangeboten<\/h3>\n\n\n\n<p>Sehr geehrter Reisegast,<\/p>\n\n\n\n<p>wir bitten Sie um aufmerksame Lekt\u00fcre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden \u2013 nachstehend \u201eReisender\u201c genannt \u2013 mit dem jeweiligen Anbieter des Pauschalangebots, nachstehend mit \u201eRV\u201c abgek\u00fcrzt, als Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie erg\u00e4nzen die gesetzlichen Vorschriften der \u00a7\u00a7 651a \u2013 y BGB (B\u00fcrgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einf\u00fchrungsgesetz zum BGB). Diese Reisebedingungen gelten ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Pauschalreisen des RV. Sie gelten nicht f\u00fcr die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. G\u00e4stef\u00fchrungen und Eintrittskarten) und nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Stellung der Heilb\u00e4der und Kurorte Marketing Baden W\u00fcrttemberg GmbH<\/strong><br>1. Die Heilb\u00e4der und Kurorte Marketing Baden W\u00fcrttemberg GmbH \u2013 nachfolgend \u201eHKM\u201c -hat ausschlie\u00dflich die Stellung eines Herausgebers bzw. bei Internetportalen eines Betreibers des jeweiligen Portals. HKM ist nicht Reiseveranstalter der angebotenen Pauschalen, soweit sie nicht den Anschein erweckt, eine Gesamtheit von Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.<br><br>2. Vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen zur Haftung der HKM als oder wie ein Reiseveranstalter in den \u00a7\u00a7 651b, 651c, 651w und 651y BGB gilt:<br><br>3. Die HKM ist nicht Reiseveranstalter der angebotenen Pauschalen, soweit sich nicht nach den Grunds\u00e4tzen der \u00a7\u00a7 651a ff. BGB eine Stellung als Reiseveranstalter aus dem Angebot der Reiseleistungen ergibt.<br><br>4. Vertragspartner und Reiseveranstalter der jeweiligen Angebote sind die bei den Angeboten ausdr\u00fccklich als Reiseveranstalter bezeichneten Anbieter. Bei den Wellnesspauschalen sind Anbieter und Reiseveranstalter, soweit etwas anderes nicht ausdr\u00fccklich bezeichnet ist, die jeweiligen gewerblichen Beherbergungsbetriebe (Hotels).<br><br><strong>2. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht<\/strong><br>1. F\u00fcr alle Buchungswege gilt:<br><br>&#8211; Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die erg\u00e4nzenden Informationen von RV f\u00fcr die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.<br><br>&#8211; Weicht der Inhalt der Reisebest\u00e4tigung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das der RV f\u00fcr die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der RV bez\u00fcglich des neuen Angebots auf die \u00c4nderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem RV die Annahme durch ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung oder Anzahlung erkl\u00e4rt.<br><br>&#8211; Die vom RV gegebenen vorvertraglichen Informationen \u00fcber wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zus\u00e4tzlichen Kosten, die Zahlungsmodalit\u00e4ten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 \u00a7 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<br><br>&#8211; Der Reisende haftet f\u00fcr alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, f\u00fcr die er die Buchung vornimmt, wie f\u00fcr seine eigenen, soweit der Reisende eine entsprechende Verpflichtung durch ausdr\u00fcckliche und gesonderte Erkl\u00e4rung \u00fcbernommen hat.<br><br>&#8211; Der RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (\u00a7 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreisevertr\u00e4gen nach \u00a7 651a und \u00a7 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telefax, E-Mails, \u00fcber Mobilfunkdienst versendete Nachrichten [SMS] sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen R\u00fccktritts- und K\u00fcndigungsrechte, insbesondere das R\u00fccktrittsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Reisebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag \u00fcber Reiseleistungen nach \u00a7 651a BGB au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossen worden ist, es sei denn, die m\u00fcndlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers gef\u00fchrt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.<br><br><br>2. F\u00fcr die Buchung, die m\u00fcndlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder Telefax erfolgt, gilt:<br><br>&#8211; Mit der Buchung bietet der Reisende dem RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende drei Werktage gebunden.<br><br>&#8211; Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebest\u00e4tigung (Annahmeerkl\u00e4rung) durch RV zustande. Bei oder unverz\u00fcglich nach Vertragsschluss wird RV dem Reisenden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebest\u00e4tigung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger (welcher es dem Reisenden erm\u00f6glicht, die Erkl\u00e4rung unver\u00e4ndert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zug\u00e4nglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), \u00fcbermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebest\u00e4tigung in Papierform nach Art. 250 \u00a7 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger k\u00f6rperlicher Anwesenheit beider Parteien oder au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen erfolgte.<br><br>&#8211; Unterbreitet der RV auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des RV an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden R\u00fcckbest\u00e4tigung des RV (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zustande, wenn der Kunde Reisende dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschr\u00e4nkungen, \u00c4nderungen oder Erweiterungen durch ausdr\u00fcckliche Erkl\u00e4rung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Reiseleistungen annimmt.<br><br>3. Bei Buchungen im elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt f\u00fcr den Vertragsabschluss:<br><br>&#8211; Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung des RV erl\u00e4utert.<br><br>&#8211; Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur L\u00f6schung oder zum Zur\u00fccksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturm\u00f6glichkeit zur Verf\u00fcgung, deren Nutzung erl\u00e4utert wird.<br><br>&#8211; Die zur Durchf\u00fchrung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich ma\u00dfgeblich ist ausschlie\u00dflich die deutsche Sprache.<br><br>&#8211; Soweit der Vertragstext von RV im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende dar\u00fcber und \u00fcber die M\u00f6glichkeit zum sp\u00e4teren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.<br><br>&#8211; Mit Bet\u00e4tigung des Buttons (der Schaltfl\u00e4che) \u201ezahlungspflichtig buchen\u201c bietet der Reisende RV den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erkl\u00e4rung gebunden.<br><br>&#8211; Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverz\u00fcglich auf elektronischem Weg best\u00e4tigt.<br><br>&#8211; Die \u00dcbermittlung der Buchung durch Bet\u00e4tigung des Buttons \u201ezahlungspflichtig buchen\u201c begr\u00fcndet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. RV ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.<br><br>&#8211; Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebest\u00e4tigung von RV beim Reisenden zu Stande.<br><br>&#8211; Erfolgt die Reisebest\u00e4tigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Bet\u00e4tigung des Buttons \u201ezahlungspflichtig buchen\u201c durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebest\u00e4tigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebest\u00e4tigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung \u00fcber den Eingang seiner Buchung bedarf, soweit dem Reisenden die M\u00f6glichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger und zum Ausdruck der Reisebest\u00e4tigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abh\u00e4ngig, dass der Reisende diese M\u00f6glichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tats\u00e4chlich nutzt. RV wird dem Reisenden zus\u00e4tzlich eine Ausfertigung der Reisebest\u00e4tigung in Textform \u00fcbermitteln.<br><br><strong>3. Leistungen<\/strong><br>Die vom RV geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschlie\u00dflich aus dem Inhalt der Reisebest\u00e4tigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Ma\u00dfgabe s\u00e4mtlicher in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erl\u00e4uterungen.<br><br><strong>4. Bezahlung<\/strong><br>1. RV und Reisevermittler d\u00fcrfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verst\u00e4ndlicher und hervorgehobener Weise \u00fcbergeben wurde. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbest\u00e4tigung oder Annahme eines Angebots des RV) ist gegen Aush\u00e4ndigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie betr\u00e4gt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises.<br><br>2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein \u00fcbergeben ist und feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7 genannten Gr\u00fcnden abgesagt werden kann, 30 Tage vor Reisebeginn zahlungsf\u00e4llig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen k\u00fcrzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsf\u00e4llig.<br><br>3. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 4.2 ist die \u00dcbergabe eines Sicherungsscheins als Voraussetzung f\u00fcr die Zahlungsf\u00e4lligkeit nicht erforderlich, wenn das Pauschalangebot keine Bef\u00f6rderung zum Ort der Erbringung der Reiseleistungen und\/oder zur\u00fcck enth\u00e4lt und abweichend von Ziffer 4.1 vereinbart und in der Reisebest\u00e4tigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung nach Beendigung der Pauschalreise zum Aufenthaltsende zahlungsf\u00e4llig ist.<br><br>4. Leistet der Reisende die Anzahlung und\/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsf\u00e4lligkeiten, obwohl RV zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erf\u00fcllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zur\u00fcckzutreten und den Reisenden mit R\u00fccktrittskosten gem\u00e4\u00df Ziff. 5 zu belasten.<br><br><strong>5. R\u00fccktritt durch den Reisenden<\/strong><br>1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zur\u00fccktreten. Der R\u00fccktritt ist gegen\u00fcber RV zu erkl\u00e4ren. Falls die Reise \u00fcber einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der R\u00fccktritt auch diesem gegen\u00fcber erkl\u00e4rt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den R\u00fccktritt in Textform zu erkl\u00e4ren.\u00a0 Ma\u00dfgeblich ist der Eingang der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung beim RV.<br><br>2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zur\u00fcck oder tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert der RV den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entsch\u00e4digung verlangen, soweit der R\u00fccktritt nicht von ihm zu vertreten ist. Der RV kann keine Entsch\u00e4digung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he unvermeidbare, au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde auftreten, die die Durchf\u00fchrung der Pauschalreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeintr\u00e4chtigen; Umst\u00e4nde sind unvermeidbar und au\u00dfergew\u00f6hnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht h\u00e4tten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden w\u00e4ren.<br><br>3. RV hat die nachfolgenden Entsch\u00e4digungspauschalen unter Ber\u00fccksichtigung des Zeitraums zwischen der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung und dem Reisebeginn sowie unter Ber\u00fccksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entsch\u00e4digung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:<br> &#8211; bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises<br>&#8211; vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises<br>&#8211; vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises<br>&#8211; vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60%<br>&#8211; ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises<br><br>4. Der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der R\u00fcckf\u00fchrungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.<br><br>5. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RV nachzuweisen, dass RV \u00fcberhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Entsch\u00e4digungspauschale.<br><br>6. Eine Entsch\u00e4digungspauschale gem. Ziffer 5.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart,, soweit RV nachweist, dass dem RV wesentlich h\u00f6here Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gem\u00e4\u00df Ziffer 5.3. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entsch\u00e4digung unter Ber\u00fccksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begr\u00fcnden.<br><br>7. Ist der RV infolge eines R\u00fccktritts zur R\u00fcckerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt \u00a7 651h Abs. 5 BGB unber\u00fchrt.<br><br>8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gem\u00e4\u00df \u00a7 651 e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unber\u00fchrt. Eine solche Erkl\u00e4rung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.<br><br>9. Der Abschluss einer Reiser\u00fccktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der R\u00fcckf\u00fchrungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.<br><br><strong>6. Obliegenheiten des Reisenden<\/strong><br>1. Reiseunterlagen: Der Reisende hat RV oder seinen Reisevermittler, \u00fcber den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutschein, Voucher) nicht innerhalb der von RV mitgeteilten Frist erh\u00e4lt.<br><br>2. M\u00e4ngelanzeige \/ Abhilfeverlangen<br><br>&#8211; Wird die Reise nicht frei von Reisem\u00e4ngeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.<br><br>&#8211; Soweit RV infolge einer schuldhaften Unterlassung der M\u00e4ngelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsanspr\u00fcche nach \u00a7 651m BGB noch Schadensersatzanspr\u00fcche nach \u00a7 651n BGB geltend machen.<br><br>&#8211; Der Reisende ist verpflichtet, seine M\u00e4ngelanzeige unverz\u00fcglich dem Vertreter von RV vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von RV vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisem\u00e4ngel an RV unter der mitgeteilten Kontaktstelle von RV zur Kenntnis zu bringen; \u00fcber die Erreichbarkeit des Vertreters von RV bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird der Reisende in der Reisebest\u00e4tigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die M\u00e4ngelanzeige auch seinem Reisevermittler, \u00fcber den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.<br><br>&#8211; Der Vertreter von RV ist beauftragt, f\u00fcr Abhilfe zu sorgen, sofern dies m\u00f6glich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Anspr\u00fcche anzuerkennen.<br><br>3. Fristsetzung vor K\u00fcndigung: Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in \u00a7 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach \u00a7 651l BGB k\u00fcndigen, hat der RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.<br><br><strong>7. Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit \u00e4rztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangeboten<\/strong><br>1. Bei Pauschalen, die welche \u00e4rztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden, sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechenden Behandlungen oder Leistungen f\u00fcr ihn unter Ber\u00fccksichtigung seiner pers\u00f6nlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten, geeignet sind.<br>\u00a0<br>2. Der RV schuldet diesbez\u00fcglich ohne ausdr\u00fcckliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte medizinische Aufkl\u00e4rung oder Belehrung \u00fcber Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.<br>\u00a0<br>3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabh\u00e4ngig davon, ob der RV nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.<br><br><strong>8. Beschr\u00e4nkung der Haftung<\/strong><br>1. Die vertragliche Haftung von RV f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigef\u00fchrt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschr\u00e4nkt.<br><br>2. RV haftet nicht f\u00fcr Leistungsst\u00f6rungen, Personen- und Sachsch\u00e4den im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausfl\u00fcge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich und unter Angabe der Identit\u00e4t und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie f\u00fcr den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von RV sind und im \u00dcbrigen die Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt wurden.<br><br>3. RV haftet jedoch, wenn und soweit f\u00fcr einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufkl\u00e4rungs- oder Organisationspflichten von RV urs\u00e4chlich geworden ist.<br><br><strong>9. R\u00fccktritt der RV wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl<\/strong><br>1. RV kann, wenn in der Reiseausschreibung f\u00fcr die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder beh\u00f6rdlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zur\u00fccktreten.<br><br>2. Die Mindestteilnehmerzahl und der sp\u00e4teste Zeitpunkt des Zugangs der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung von RV beim Kunden ist in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung anzugeben oder es ist dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung zu verweisen.<br><br>3. RV hat die Mindestteilnehmerzahl und die sp\u00e4teste R\u00fccktrittsfrist in der Reisebest\u00e4tigung anzugeben<br><br>4. RV ist verpflichtet, dem Kunden gegen\u00fcber die Absage der Reise unverz\u00fcglich zu erkl\u00e4ren, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgef\u00fchrt wird.<br><br>5. Ein R\u00fccktritt von RV nach F\u00e4lligstellung der Restzahlung ist unabh\u00e4ngig von den Fristen nach \u00a7 651h Abs. 4 Nr. 1 unzul\u00e4ssig.<br><br>6. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 9.1. bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgef\u00fchrt wird, so ist der RV verpflichtet, den R\u00fccktritt unverz\u00fcglich zu erkl\u00e4ren.<br><br>7. Im Falle eines R\u00fccktritts des RV wegen Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise verlangen, soweit der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverz\u00fcglich nach Mitteilung des RV \u00fcber die Absage der Reise diesem gegen\u00fcber geltend zu machen.<br><br>8. Im Falle des R\u00fccktritts wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl erh\u00e4lt der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverz\u00fcglich vollst\u00e4ndig zur\u00fcck, Ziff. 5.6. gilt entsprechend.<br><br><strong>10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen<\/strong><br>Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgem\u00e4\u00dfer Erbringung der RV bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gr\u00fcnden, die dem Reisenden zuzurechnen sind (z.\u2009B. vorzeitige Abreise, Krankheit etc.), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gr\u00fcnde ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien R\u00fccktritt oder zur K\u00fcndigung des Reisevertrages berechtigt h\u00e4tten. Der RV wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringf\u00fcgige Betr\u00e4ge handelt, beim Leistungstr\u00e4ger um eine R\u00fcckerstattung bem\u00fchen und entsprechende Betr\u00e4ge an den Reisenden zur\u00fcckbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungstr\u00e4gern tats\u00e4chlich an den RV zur\u00fcckerstattet worden sind.<br><br><strong>11. Geltendmachung von Anspr\u00fcchen; Adressat<\/strong><br>Anspr\u00fcche nach \u00a7 651i Abs. (3) Nr. 2, 4\u20137 BGB hat der Kunde\/Reisende gegen\u00fcber dem RV geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch \u00fcber den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise \u00fcber diesen Reisevermittler gebucht war. Die in \u00a7 651i Abs. (3) BGB aufgef\u00fchrten vertraglichen Anspr\u00fcche verj\u00e4hren in zwei Jahren. Die Verj\u00e4hrung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.<br><br><strong>12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)<\/strong><br>1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Ma\u00dfgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden beh\u00f6rdlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.<br><br>2. Der Reisende erkl\u00e4rt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschr\u00e4nkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungstr\u00e4ger unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen.<br><br>3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus \u00a7 651i BGB unber\u00fchrt.<br><br><strong>13. Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung; Informationen \u00fcber Verbraucherstreitbeilegung<\/strong><br>1. Der RV weist im Hinblick auf das Gesetz \u00fcber Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der RV nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen f\u00fcr den RV verpflichtend w\u00fcrde, informiert der RV die Verbraucher hier\u00fcber in geeigneter Form. Der RV weist f\u00fcr alle Reisevertr\u00e4ge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europ\u00e4ische Online-Streitbeilegungs-Plattform https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/ hin.<br><br>2. F\u00fcr Reisende, die nicht Angeh\u00f6rige eines Mitgliedstaats der Europ\u00e4ischen Union oder Schweizer Staatsb\u00fcrger sind, wird f\u00fcr das gesamte Rechts- und Vertragsverh\u00e4ltnis zwischen dem Reisenden und dem RV die ausschlie\u00dfliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende k\u00f6nnen den RV ausschlie\u00dflich am Sitz des RV verklagen.<br><br>3.F\u00fcr Klagen des RV gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des \u00f6ffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.<br>\u00a0<br>\u00a0<br>\u00a9 Urheberrechtlich gesch\u00fctzt; TourLaw\u2009-\u2009<a href=\"http:\/\/www.nhdra.de\">Noll\u2009|\u2009H\u00fctten\u2009|\u2009Dukic Rechtsanw\u00e4lte<\/a>, Stuttgart | M\u00fcnchen 2024<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Reisebedingungen f\u00fcr Buchungen von Pauschalangeboten Sehr geehrter Reisegast, wir bitten Sie um aufmerksame Lekt\u00fcre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden,&#8230;<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-134","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/134","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=134"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/134\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4130,"href":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/134\/revisions\/4130"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/naturerholt.de\/fr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=134"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}